Pfandrecht

Pfandrecht ist das dingliche Recht an einer fremden Sache (Pfand), das der Sicherung einer Forderung dient und auf die Befriedigung des Pfandgläubigers durch Pfandverwertung beschränkt ist. Das Pfandrecht kann durch Rechtsgeschäft (vertragliches Pfandrecht) oder im Zuge eines Exekutionsverfahrens (richterliches Pfandrecht oder Pfändungspfandrecht) begründet werden oder sich unmittelbar aus dem Gesetz ergeben (gesetzliches Pfandrecht).

Quelle: schindhelm.com || Stand: 16.08.2021


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