Begriffslexikon
Einkünfte aus Kapitalvermögen
Die neue Rechtslage (Budgetbegleitgesetz 2011) im Einkommensteuergesetz kennt nunmehr nachstehende außerbetriebliche Einkünfte aus Kapitalvermögen als Haupttatbestände:
- Einkünfte aus der Überlassung von Kapital (z.B. Dividenden, Zinsen aus Sparbüchern und Anleihen)
- Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen (Veräußerung, Einlösung, Abschichtung) von Kapitalvermögen (z.B. Gewinne aus der Veräußerung von Aktien, GmbH Anteilen und Forderungswertpapieren)
- Einkünfte aus Derivaten (z.B. Optionen, Swaps)
Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegen zumeist dem Sondersteuersatz von 27,5% bzw 25% und nicht der Tarifbesteuerung. Die Steuerentrichtung erfolgt in vielen Fällen im Wege der Kapitalertragsteuer (KESt-Abzug).
Quelle: wko.at || Stand: 01.10.2020