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Anerkennung steuerlicher Verluste bei Vermietung

Quelle: oiz.at |

Unter welchen Voraussetzungen Verluste bzw. „Überschüsse der Werbungskosten über die Einnahmen“ steuerlich anerkannt werden, ist in der Liebhaberei-Verordnung geregelt.

Details dazu sind den Liebhaberei-Richtlinien zu entnehmen, welche aktuell durch einen neuen Wartungserlass 2021 geändert und ergänzt wurden. Wesentlich für die Beurteilung ist dabei, dass jedes Vermietungsobjekt einzeln zu betrachten ist und daher keine Gesamtbetrachtung aller Vermietungsobjekte eines Steuerpflichtigen erfolgt. Weiters werden die einzelnen Vermietungsobjekte in zwei Gruppen unterteilt, die große Vermietung und die kleine Vermietung.

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