Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Gilt für Anbieter bei Buchung von Werbepaketen und Werbebannern

immoselection.at
Captax GmbH, FN 567005g
Neunkirchner Straße 37, 2700 Wiener Neustadt
gesamthaft im Folgenden als „Immoselection“ bezeichnet

Stand: Juni 2023

Allgemeine Bestimmungen

  1. Maßgeblich für den Auftrag sind unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen, der jeweils gültige Werbepakete- und Werbebanner-Folder, sowie unsere Auftragsbestätigung bzw. Rechnung, die bei einer bestätigten Buchungsanfrage an den Auftraggeber gesendet werden. Die gegenständlichen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
  2. Zusatzvereinbarungen zu unseren Geschäftsbedingungen sind nur dann verbindlich, wenn sie seitens Immoselection schriftlich bestätigt werden. Gegenbestätigungen des Auftraggebers und Hinweise auf seine Geschäfts- und Lieferbedingungen sind rechtlich unwirksam, auch dann, wenn ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich von Immoselection widersprochen wird. Eine Akzeptanz von Geschäfts- und Lieferbedingungen des Auftraggebers seitens Immoselection durch Erfüllungshandlungen ist ausgeschlossen.
  3. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeige erkennbar sind, werden von Immoselection als solche gekennzeichnet.
  4. Immoselection haftet nicht für einen Erfolg der Schaltung von Werbeflächen.

Rechtliche Bestimmungen

  1. Immoselection behält sich das Recht vor, die Veröffentlichung der Werbeeinschaltung ohne Angaben von Gründen abzulehnen. In diesem Fall sind jegliche Ansprüche gegen Immoselection ausgeschlossen.
  2. Für Inhalt, Form und die rechtliche Zulässigkeit der Anzeige und Werbemittel, insbesondere einschließlich der Klärung von Urheber- und Kennzeichen- und Persönlichkeits- und Datenschutzrechten, ist der Auftraggeber allein verantwortlich. Immoselection ist nicht verpflichtet, Inserate auf ihren Inhalt, ihre Form oder ihre rechtliche Zulässigkeit hin zu überprüfen. Der Auftraggeber hält Immoselection für den Fall der Inanspruchnahme durch Dritte in vollem Umfang schad- und klaglos.
  3. Immoselection ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob dem Auftraggeber das Recht zusteht, die Druckunterlagen/Werbemittel für Werbeeinschaltungen welcher Art auch immer zu vervielfältigen, dem Auftrag entsprechend zu bearbeiten oder zu verändern oder sonst in der vorgesehenen Weise zu benutzen, sondern ist berechtigt anzunehmen, dass dem Auftraggeber alle jene Rechte Dritten gegenüber, die für die Ausführung des Auftrages erforderlich sind, zustehen. Der Auftraggeber sichert ausdrücklich zu, dass er über diese Rechte verfügt. Der Auftraggeber hält Immoselection im Fall der Inanspruchnahme durch Dritte in vollem Umfang schad- und klaglos.
  4. Der Auftraggeber garantiert, dass die Inhalte seiner Werbemittel und -flächen und darin enthaltene Links nicht gegen presserechtliche, wettbewerbsrechtliche, strafrechtliche, datenschutzrechtliche oder sonstige Rechtsvorschriften verstoßen, insbesondere nicht radikal-politische, gegen das Verbotsgesetz sowie sonstige gegen den Anstand und die guten Sitten verstoßende Inhalte und Formen enthalten, sowie nicht in Persönlichkeitsrechte Dritter eingreifen.
  5. Der Auftraggeber garantiert weiters, dass er der berechtigte Inhaber von Urheber-, Marken-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- und sonstigen Nutzungsrechten, welche für die Werbung erforderlich sind, insbesondere der von ihm an Immoselection zur Verfügung gestellten oder verwendeten Unterlagen (z. B. Texte, Fotos, Grafiken, Videos etc.) sowie dass er allfällige personenbezogene Daten (insbesondere Fotos) rechtmäßig erhoben hat und auch die Überlassung dieser an Immoselection rechtmäßig ist.
  6. Immoselection ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Links zu überprüfen; der Auftraggeber verpflichtet sich, Links nicht ohne Rücksprache mit Immoselection auszutauschen. In diesem Fall stehen dem Auftraggeber keinerlei Ersatzansprüche gegenüber Immoselection zu; vielmehr ist der Auftraggeber dennoch verpflichtet, die für den ursprünglichen Auftrag vereinbarten Zahlungen zu leisten.

Auftragserteilung

  1. Der Auftraggeber stellt alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Mittel wie Texte, Fotos, Videos, Grafiken etc. direkt bei der Buchung mittels Datei-Upload zur Verfügung. Nach Absprache können die erforderlichen Unterlagen auch anderweitig zur Verfügung gestellt werden.
  2. In jedem Fall müssen die erforderlichen Unterlagen bis spätestens drei Werktage vor Veröffentlichung zur Verfügung stehen. Andernfalls behält sich Immoselection das Recht vor, den geplanten Beginn der Schaltung zu verschieben.
  3. Der Auftraggeber trägt die Gefahr der Übermittlung des zur Veröffentlichung bestimmten Materials, insbesondere die Gefahr des Verlustes von Daten, Datenträgern, Fotos und sonstigen Unterlagen. Immoselection ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, das übermittelte Material zu bearbeiten, soweit dies für die vereinbarungsgemäße Werbeschaltung erforderlich ist.
  4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Werbeflächen zu überprüfen (mittels Freigabelink bzw. Vorschaubildern) und etwaige Mängel und/oder Änderungen binnen fünf Werktagen schriftlich bekannt zu geben, ansonsten behält sich Immoselection das Recht vor, dem Auftraggeber alle Rechte an der gewünschten Werbeleistung zu entziehen. Zwei Feedbackschleifen sind im Preis inkludiert, ab der dritten Änderung verrechnet Immoselection dem Auftraggeber € 75 netto für die Erstellung des Firmenprofils und der Werbeeinschaltung, sowie € 150 netto für die Banner-Sujet-Erstellung.
  5. Immoselection haftet für Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus der mangelhaften Erfüllung von Verträgen über die Nutzung von Werbeflächen bei Immoselection nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung ist in jedem Fall mit dem für die betreffenden Werbeflächen von Werbetreibenden zu zahlenden Entgelten beschränkt. Immoselection haftet nicht für Folgeschäden oder entgangenen Gewinn.
  6. Immoselection haftet nicht für die Unmöglichkeit der Leistung oder gänzlichen oder teilweisen Ausfall einer Schaltung in Folge höherer Gewalt und technischer Gebrechen.
  7. Für den erteilten Auftrag kommen die jeweils gültigen Bedingungen (lt. Werbepakete- und Werbebanner-Folder) zur Anwendung.
  8. Immoselection haftet nicht für Übertragungsfehler.
  9. Die Pflicht zur Aufbewahrung der Werbemittel endet 1 Monat nach Beendigung des Buchungszeitraums, danach werden die Daten gelöscht.

Platzierung

  1. Die Platzierung der Werbefläche erfolgt im beiderseitigen Einvernehmen. Es gibt bei den Werbeschaltungen auf der Investitionsarten-Detailseite (Werbepaket für Immobilienanbieter und Investmentberater) die Möglichkeit, eine TOP 4 Reihung (Vorreihung der Firma – 1. oder 2. Reihe) entgeltlich dazuzubuchen. Eine TOP 4 Reihung ist je nach Verfügbarkeit und nur analog zum Buchungszeitraum (12 oder 6 Monate) des Werbepaketes buchbar. Ansonsten wird die Werbeeinschaltung nach Einlangen platziert (First-Come-First-Serve). Für die Platzierung der Werbefläche kommen ausschließlich die Flächen und Preise infrage, die im jeweils gültigen Werbepakete- und Werbebanner-Folder ausgewiesen werden.
  2. Verbund- oder Kollektivwerbung, d. h. die Zusammenfassung von Werbungen mehrerer Werbetreibender, ist nur nach ausdrücklicher Zustimmung von Immoselection möglich.

Bestimmungen Werbebanner

  1. Auf Wunsch bieten wir, gegen gesonderte Kosten, die Erstellung eines Webebanners an. Falls eine Weiterverwendung in anderen Medien gewünscht wird, müssen die Rechte dazu bei Immoselection zusätzlich erworben werden.
  2. Die Sujet-Erstellungs- und Sujet-Wechselkosten sind kein Bestandteil des Anzeigenpreises. Nur die erste Sujet-Erstellung und ein Sujet-Wechsel alle drei Monate sind im Paketpreis inkludiert – alles was darüber hinausgeht wird daher gesondert fakturiert.

Stornobedingungen

  1. Die kostenfreie Stornierung eines Auftrages ist bis 10 Werktage vor Schaltungsbeginn möglich. Bei einer späteren Stornierung sind 50% der Kosten des gebuchten Werbepaketes bzw. des Werbebanners, sowie € 75 netto für die Erstellung des Firmenprofils und der Werbeeinschaltung und/oder € 150 netto für die Banner-Sujet-Erstellung, fällig. Schadensersatzansprüche und sonstige Ansprüche von Immoselection welcher Art auch immer bleiben unberührt.
  2. Während einer laufenden Werbeschaltung ist eine jederzeitige Kündigung durch den Auftraggeber möglich. Im Falle eines Verstoßes gegen die AGBs, hat Immoselection das Recht, die vereinbarten Werbeleistungen mit sofortiger Wirkung zu stornieren.

Verrechnung

  1. Die Fakturierung von Werbeschaltungen erfolgt grundsätzlich im Zuge der Buchungsbestätigung. Der Auftraggeber erhält dabei, eine Rechnung und die gebuchten Leistungen zur Voransicht (Freigabelink und Vorschaubilder). Nun muss innerhalb von 5 Werktagen entweder der Gesamtbetrag auf das angegebene Konto von Immoselection überwiesen werden oder ebenfalls innerhalb dieser Frist eine Rückmeldung zu etwaigen Änderungswünschen erfolgen. Sollte Immoselection weder einen Zahlungseingang feststellen noch eine Rückmeldung erhalten, behält sich Immoselection das Recht vor, dem Auftraggeber € 75 netto für die Erstellung des Firmenprofils und der Werbeeinschaltung in Rechnung zu stellen. Bei Buchung eines Werbebanners verrechnet Immoselection € 150 netto für die Sujet-Erstellung. Diese Rechnungen erhalten Sie nach Ablauf der Frist von uns automatisch zugeschickt.
    Bei der Buchung von Werbebannern kann es zu nicht im Paket enthaltenen Leistungen, wie etwa eine neue Sujet-Erstellung oder einen außertourlichen Sujet-Wechsel, kommen. Diese werden separat - bei der jeweiliger Buchung - fakturiert.
  2. Reklamationen zur Rechnung haben binnen 5 Werktagen ab Ausstellungsdatum zu erfolgen.
  3. Der Auftraggeber erhält nach Kampagnenende einen Report zur abgelaufenen Kampagne.


Zahlung

  1. Der Gesamtbetrag muss spätestens 5 Werktage nach Erhalt der Bestätigungs-E-Mail auf das angegebene Konto einbezahlt werden. Sollte der Auftraggeber hingegen Änderungen, die Darstellung seiner gebuchten Werbeleistung betreffend haben, sind diese ebenfalls unter Einhaltung dieser Frist einzumelden. Nach Erhalt der aktualisierten Vorschaubilder bzw. eines neuen Freigabelinks beginnt diese Frist erneut.
  2. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Verzugszinsen in Höhe von 9 % sowie angefallene Einziehungskosten berechnet.
  3. Immoselection ist berechtigt, vor Durchführung des Auftrages das Erscheinen oder weitere Anzeigen von der Vorauszahlung des Rechnungsbetrages und vom Ausgleich offener Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
  4. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung gegen Ansprüche von Immoselection, zur Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn diese Ansprüche von Immoselection anerkannt oder gerichtlich festgestellt worden sind.
  5. Die Kosten für allfällige Mahnungen sowie die Kosten einer notwendigen und nicht von vornherein aussichtslosen Forderungseintreibung (z. B. durch einen Rechtsanwalt oder ein Inkassobüro) trägt der Auftraggeber, auch wenn es sich um vorprozessuale Kosten handelt.

Schlussbestimmungen

  1. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen Immoselection und dem Auftraggeber ist Wiener Neustadt.
  2. Es ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
  3. Generell bedürfen alle vertragswesentlichen Erklärungen (Annahme, Kündigung u.ä.) sowie Abweichungen von diesen Bedingungen und die Änderungen dieser Schriftformklausel der Schriftform.
  4. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame oder fehlende Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen bzw. zu ergänzen, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Parteien vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit bzw. die Lücke bedacht hätten.
  5. Informationen zu den Datenverarbeitungsvorgängen sind unter immoselection.at/kontakt/datenschutz abrufbar.