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Mieterselbstauskunft

Quelle: immowelt.at |

Vermieter können von Mietinteressenten eine Mieterselbstauskunft verlangen.

Mieter müssen aber nichts Persönliches offenbaren, sondern nur Informationen preisgeben, die ihre Zuverlässigkeit belegen. Dass Vermieter eine Selbstauskunft von Mietinteressenten verlangen, ist legitim – schließlich wollen sie sicher gehen, dass der künftige Mieter die Wohnung auch ordentlich behandelt und pünktlich seine Miete zahlt. Mieter sind aber nicht verpflichtet, eine Selbstauskunft auszufüllen. Gibt es mehrere Interessenten für eine Wohnung, wird sich der Vermieter allerdings im Zweifelsfall für denjenigen entscheiden, dessen Bonität er besser abschätzen kann. In der Praxis sind Wohnungssuchende daher fast immer bereit, eine Selbstauskunft auszufüllen.

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