Anteilsvereinigung

In Österreich wurde die Anteilsvereinigung in der Grunderwerbsteuer neu geregelt. Wer plant, Anteile an grundstücksbesitzenden Gesellschaften zu erwerben, kann die aktuelle Rechtslage nutzen, um völlig legal Grunderwerbsteuer zu vermeiden.

Mit der Steuerreform 2015/2016 und dem Abgabenänderungsgesetz 2015 wurde die Anteilsvereinigung in der Grunderwerbsteuer (GrESt) neu geregelt. Weitgehend lehnen sich die neuen Bestimmungen an die deutsche Rechtslage an, zum Beispiel in folgenden Punkten:

  • Normierung der 95 %-Grenze
  • Grundstückswert nach Vorbild des deutschen Grundbesitzwerts als Bemessungsgrundlage
  • Einführung eines neuen Tatbestands für Personengesellschaften nach deutschem Vorbild.

Nicht übernommen wurde die in § 1 Abs. 2a dt. Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) enthaltene Regelung, wonach eine Anteilsvereinigung auch dann bewirkt wird, wenn mindestens 95 % der Anteile an einer Personengesellschaft bloß mittelbar erworben werden. Das heißt: Durch den mittelbaren Erwerb von Anteilen an einer Gesellschaft wird wie bisher auch nach neuer österreichischer Rechtslage keine Grunderwerbsteuer ausgelöst. Die zwischengeschalteten Gesellschaften fungieren daher als sogenannte GrESt-Blocker.

Quelle: tpa-group.at || 11.08.2016


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