Aufgriffsrecht

Ein gesellschaftsvertragliches Aufgriffsrecht ist eine Satzungsbestimmung, die es einem oder mehreren Gesellschaftern erlaubt, bei Eintreten bestimmter Bedingungen von einem anderen Gesellschafter die Übertragung seines Geschäftsanteiles zu verlangen.

Quelle: gmbhrecht.at || Stand: 14.02.2020


zurück