Baurecht

Das Baurecht ist ein dingliches Recht, welches mit der Eintragung ins Grundbuch (Eintrag im C-Blatt des Grundstücks) entsteht und in Folge eine eigene Einlage erhält. Als Baurecht bezeichnet man in diesem Zusammenhang die eigentumsrechtliche Teilung zwischen Grundstück und Gebäude.

Der Baurechtsnehmer ist im Rahmen des Baurechtsvertrags wie ein Eigentümer zu betrachten und kann entsprechend den vertraglichen Bedingungen das Baurecht vermieten, veräußern und verkaufen. Das Baurecht kann ferner als Besicherung für Kredite dienen.
Am Ende des Baurechtsvertrags fällt das Bauwerk an den Grundstückseigentümer zurück. Hierfür gebührt dem Baurechtsnehmer eine Aufwandsentschädigung (sofern nicht im Baurechtsvertrag ausgeschlossen). Ist im Vertrag keine Regelung getroffen, beträgt die Entschädigungssumme ein Viertel des vorhandenen Bauwerts des Bauwerks.

Quelle: wko.at || Stand: 01.07.2020


zurück