Einkünfte aus Kapitalvermögen

Die neue Rechtslage (Budgetbegleitgesetz 2011) im Einkommensteuergesetz kennt nunmehr nachstehende außerbetriebliche Einkünfte aus Kapitalvermögen als Haupttatbestände:

  1. Einkünfte aus der Überlassung von Kapital (z.B. Dividenden, Zinsen aus Sparbüchern und Anleihen)
  2. Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen (Veräußerung, Einlösung, Abschichtung) von Kapitalvermögen (z.B. Gewinne aus der Veräußerung von Aktien, GmbH Anteilen und Forderungswertpapieren)
  3. Einkünfte aus Derivaten (z.B. Optionen, Swaps)

Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegen zumeist dem Sondersteuersatz von 27,5% bzw 25% und nicht der Tarifbesteuerung. Die Steuerentrichtung erfolgt in vielen Fällen im Wege der Kapitalertragsteuer (KESt-Abzug).

Quelle: wko.at || Stand: 01.10.2020


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