Gewerblicher Grundstückshandel

Anders als der private Grundstücksverkauf, der mit 30 % Immobilienertragsteuer besteuert wird, fällt der gewerbliche Grundstückshandel unter den normalen Einkommensteuersatz mit bis zu 55 %. Weiters unterliegt der gewerbliche Grundstückshandel der gesetzlichen Sozialversicherung, und es gibt keine Herstellerbefreiung.

Dem VwGH zufolge kommt es bei der Einstufung als gewerblicher Grundstückshandel auf das objektive Gesamtbild an: Kriterien sind insbesondere das Überschreiten einer bloßen Vermögensverwaltung, die Anzahl der veräußerten Objekte, der Zeitraum zwischen Erwerbs- und Veräußerungsvorgängen, die Parzellierung, das Schalten von Inseraten und eventuell das Vorliegen einer Wiederholungsabsicht.

Quelle: hausbesitzer.at || Stand: 10.10.2018


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