Herstellungsaufwand

Herstellungsaufwand liegt bei jeder Änderung der Wesensart des Gebäudes vor.

Beispiele: Aufstockung eines Gebäudes, Zusammenlegung von Wohnungen, Einbau von Badezimmer und WC (Kategorieanhebung), erstmaliger Einbau von Aufzugsanlagen oder Zentralheizung, Versetzung von Zwischenwänden, Einbau von Gebäudeteilen an anderen Stellen wie z.B. Versetzen von Türen und Fenstern.

Begünstigter Herstellungsaufwand

Folgende Herstellungsaufwendungen können über Antrag auf 15 Jahre verteilt abgeschrieben werden:

  • Aufwendungen gemäß den §§ 3 bis 5 Mietrechtsgesetz (MRG) in Gebäuden, die den Bestimmungen des Mietrechtsgesetzes über die Verwendung der Hauptmietzinse unterliegen
  • Aufwendungen für Sanierungsmaßnahmen, wenn eine Zusage für eine Förderung nach dem Wohnhaussanierungsgesetz, dem Startwohnungsgesetz oder den Landesgesetzen über Wohnhaussanierung vorliegt
  • Sanierungsaufwendungen im Sinne des Denkmalschutzgesetzes

Quelle: wko.at || Stand: 07-2020


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