Immobilienertragsteuer

Die Immobilienertragsteuer (ImmoESt) ist eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer.

Einkünfte aus der Veräußerung von Grundstücken unterliegen einem besonderen Steuersatz von 30 Prozent. Davon ausgenommen sind im Wesentlichen nur der Hauptwohnsitz und selbst hergestellte Gebäude.

Quelle: oesterreich.gv.at || Stand: 03.01.2020


Seit dem 1. April 2012 unterliegen grundsätzlich sämtliche Gewinne aus der Veräußerung von Grundstücken der Einkommensteuerpflicht. Die vormalige Spekulationsfrist von grundsätzlich zehn Jahren wurde abgeschafft.

Als Grundstücke gelten:

  • Grund und Boden
  • Gebäude (inklusive Eigentumswohnungen)
  • Grundstücksgleiche Rechte (z.B. Baurechte)

Von der Immobilienertragsteuer erfasst sind nur entgeltliche Erwerbs- bzw. Veräußerungsvorgänge. Nicht steuerrelevant ist grundsätzlich die unentgeltliche Übertragung einer Liegenschaft, da es hier keinen Verkaufserlös in Form einer Gegenleistung gibt und somit kein Veräußerungsgewinn entsteht. Daher fällt bei Schenkungen und Erbschaften grundsätzlich keine Immobilienertragsteuer an.

Quelle: oesterreich.gv.at || Stand: 26.02.2020


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