Kapitalertragsteuer

Die Kapitalertragsteuer (KESt) ist eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer. Bei inländischen Einkünften aus Kapitalvermögen wird die Einkommensteuer durch Steuerabzug erhoben. D.h. die Kapitalertragsteuer wird von der Bank bzw. der auszahlenden Stelle einbehalten und direkt an das Finanzamt abgeführt.

Der Kapitalertragsteuer in Höhe von 25% unterliegen Kapitalerträge aus Geldeinlagen (z.B. für Zinsen aus Sparbüchern und Girokonten) und nicht verbriefte sonstige Forderungen bei Kreditinstituten. Für alle anderen Einkünfte aus Kapitalvermögen beträgt der Steuersatz 27,5%.

Quelle: oesterreich.gv.at || Stand: 03.01.2020


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