Kleinunternehmer

Kleinunternehmer sind Unternehmer, die im Inland ihr Unternehmen betreiben und deren Jahresumsatz € 30.000,- jährlich nicht überschreiten. Kleinunternehmer sind unecht umsatzsteuerbefreit. Das bedeutet: 

  • Sie müssen von den Einnahmen keine Umsatzsteuer an das Finanzamt bezahlen (=> keine Umsatzsteuer in Ausgangsrechnungen) 
  • Andererseits dürfen sie von den Ausgaben keine Vorsteuer abziehen (=> kein Vorsteuerabzug von Eingangsrechnungen)  

Quelle: wko.at || Stand: 01.01.2020


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