Körperschaftsteuer

Der Körperschaftsteuer (KÖSt) iHv. 25 % unterliegt das Einkommen von juristischen Personen.

Das Steuerrecht unterscheidet zwischen natürlichen und juristischen Personen. Die natürlichen Personen unterliegen der Einkommensteuer, die juristischen Personen haben Körperschaftsteuer (KÖSt) zu entrichten.

Körperschaften sind rechtliche Gebilde, die als solche selbstständig Träger von Rechten und Pflichten sind und über eine eigene Rechtspersönlichkeit verfügen. Sie handeln durch ihre Organe bzw. gesetzlichen Vertreter.

Quelle: wko.at || Stand: 01.02.2020


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