Maklerprovision

Für die Vermittlung eines Kaufvertrags oder Mietvertrags müssen sowohl der Käufer bzw. Mieter als auch der Verkäufer bzw. Vermieter des Wohnungseigentums bzw. des Grundstücks in der Regel eine Provision bezahlen, diese ist mit dem Makler verhandelbar. Vom Gesetz gibt es aber definierte Höchstgrenzen für die verrechnete Provision.

Quelle: oesterreich.gv.at || 20.04.2020


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