Solidarschuld

Bei der Solidarschuld (manchmal auch als Gesamtschuld oder „Haftung zur ungeteilten Hand“ bezeichnet) handelt es sich um einen Rechtsbegriff, der eine gemeinschaftliche Schuld mehrerer Rechtssubjekte bezüglich einer Leistung aus einem einheitlichen Schuldverhältnis beschreibt, wobei jeder Schuldner verpflichtet ist, die gesamte Leistung zu erbringen, der Gläubiger aber nur berechtigt ist, sie einmal zu fordern.

Quelle: rechteasy.at


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