Treuhänder

Der Treuhänder handelt im eigenen Namen, aber im Interesse eines anderen. Er tritt nicht als Stellvertreter auf.
Im Bereich der notariellen Treuhandschaften beim Kauf von Grundstücken oder Eigentumswohnungen übernimmt der Notar als Treuhänder die Haftung, dass der Käufer gegen treuhändigen Erlag des Kaufpreises lastenfreies Eigentum erwerben kann.

Quelle: oesterreich.gv.at


zurück