Vertragserrichtungs- und Beglaubigungskosten

Da in der Regel der Kaufvertrag von einem Rechtsanwalt oder einem Notar errichtet wird und dieser auch den Antrag auf Eintragung des Wohnungseigentumsrechts ins Grundbuch (Verbücherung) stellt, muss der Käufer weitere Kosten einkalkulieren.

Die Höhe der Rechtsanwalts- oder Notariatskosten beträgt ungefähr 1-3 Prozent des Kaufpreises und ist durch die jeweiligen Kammertarife festgelegt.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, ein Pauschalhonorar zu vereinbaren.

Quelle: oesterreich.gv.at


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