Wohnungseigentum

Wohnungseigentum ist das im Grundbuch eingetragene Recht eines Miteigentümers eines Gebäudes, eine darin befindliche Wohnung, ein Geschäftslokal oder eine Garage ausschließlich zu nutzen und allein darüber zu verfügen.

Dazu gibt es spezielle Bestimmungen, die im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt sind. Wohnungseigentum kommt meist bei der Neuerrichtung eines Wohnhauses zustande. Es kann aber auch an bereits bestehenden Wohnungen oder Häusern begründet werden. Dazu ist allerdings ein spezielles Verfahren notwendig.

Ein Wohnungseigentum kann nur eine natürliche oder juristische Person oder eine Eigentümerpartnerschaft von zwei Personen sein.

  WICHTIG

Beschaffen Sie sich vor dem Kauf einer Eigentumswohnung unbedingt einen aktuellen Grundbuchauszug, da dort eventuelle Lasten aufscheinen. Handelt es sich um eine geförderte Wohnung, ist für den Erwerb eventuell auch die Zustimmung der Wohnbauförderungsstelle notwendig.

Achten Sie auch darauf, ob es Miteigentümer gibt, die mehr als die Hälfte der Liegenschaft besitzen. In diesem Fall können diese über die meisten Angelegenheiten der Verwaltung (Erhaltungs- und Verbesserungsmaßnahmen, die Sie mitzahlen müssen) praktisch allein entscheiden.

Quelle: konsumentenfragen.at


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