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Miteigentum, Wohnungseigentum und Nutzwerte

Quelle: weka.at |

Von der Änderung der Nutzfläche bis hin zur Anpassung der Nutzwerte.

Gastautorin Dr. Andrea Weisert gibt in diesem Beitrag einen guten rechtlichen Überblick: Von der Änderung der Nutzfläche bis hin zur Anpassung der Nutzwerte. Wie ist im Fall einer eigenmächtigen Veränderung des WEG-Objekts vorzugehen? Liegenschaften samt Gebäuden stehen entweder im Eigentum einer Person, man spricht dann von Alleineigentum, oder von mehreren Personen (auch juristischen), sohin Miteigentum.

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