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Kann man durch vorgezogene Schenkungen Streit im Erbfall vermeiden?

Quelle: derstandard.at |

Es empfiehlt sich unter anderem, den Wert der Schenkung zum Schenkungszeitpunkt zu dokumentieren, um Streitigkeiten zu vermeiden

Zu Lebzeiten gemachte Schenkungen reduzieren das Vermögen, das später vererbt wird. Man könnte versucht sein zu meinen, damit seien pflichtteilsrechtliche Auseinandersetzungen nach Ableben des Geschenkgebers ausgeschlossen. Dem ist aber nicht so. Es ist zwar zulässig, dass man zu Lebzeiten frei über sein Vermögen verfügt. Erbrechtlich ist diese Verfügungsmacht allerdings insoweit beschränkt, als das Pflichtteilsrecht auch in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen ist. Dieses sichert Kindern und Ehegatten des Verstorbenen eine Mindestquote am Vermögen des Erblassers.

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